WILLKOMMEN BEI DER IMKEREI MEVENKAMP  DÜLMENER HONIGHAUS © Horst Mevenkamp  Impressum Datenschutz  Ines
I n f o r m a t i o n / A k t u e l l e s / W i c h t i g e s
Goldene Regeln für Imker „Goldene Regeln“   •	Anzeigepflicht („Anmeldung") der Bienenhaltung beim zuständigen Veterinäramt. •	Bienenkauf und Transport über Stand- und Landkreisgrenzen (zur eigenen Sicherheit: immer!) nur mit Gesundheitsbescheinigung bzw. Ergebnis der Futterkranzprobenuntersuchung. •	Nie fremden Honig oder Pollen verfüttern! Die Produkte können den Erreger der Bienenseuche Amerikanische Faulbrut(AFB) enthalten. •	Auffällige Brut (löchriges Brutnest, löchrige oder eingesunkene Zelldeckel, abgestorbene Brut) sollte unbedingt von einem Bienensachverständigen (BSV) untersucht werden. •	Der Verdacht des Ausbruchs der AFB ist anzeigepflichtig: zersetzte Brut, fadenziehende Masse oder Futterkranzproben mit geringer oder hoher Sporenbelastung! •	Nehme 1x im Jahr vorsorglich eine Futterkranzprobe zur Untersuchung auf AFB-Sporen. 				- Vorbeugen spart viel Arbeit und Geld! -(Eventuell Kannst Du am Faulbrutmonitoring des Landesverbandes teilnehmen. Frage den Gesundheitsobmann -BSV- Ihnes Imkervereins. Es werden jedes Jahr für die Imker kostenlose Futterkranzproben angeboten.) •	Keine Wanderung mit Bienen in Faulbrutsperrgebiete und geschützte Belegstellen. Veterinäramt, Gesundheitsobmann und/oder Wanderobmann fragen. •	Wanderstand: Imkeradresse und (Notfall-) Telefonnummer anbringen: •	30% bis 50% Bauerneuerung pro Volk pro Jahr — besonders im Brutraum - fördert die Bienengesundheit. Wabenhygiene! •	Gutes genetisches Material und Selektion am Bienenstand fördern die Bienengesundheit! Schwache Völker auflösen. •	Bienenvölker dürfen nicht hungern! Sorge für ausreichend Futter und pollenreiche Tracht. Pollenersatzstoffe sind zwecklos. •	Räuberei vermeiden: im Sommer früh morgens oder spät abends zügig die Völker bearbeiten. Alles vermeiden, was Räuberei fördert. •	Varroabekämpfung nur mit Konzept: Drohnenbrutentnahme, Bannwabenverfahren, komplette Brutentnahme, Brutstopp - Königinn käfigen (z.B. Scalvini Käfig) -, Kunstschwarmbildung.Behandlung der Bienen nach der letzten Honigentnahme und während der Auffütterung. Oxalsäurebehandlung in der brutlosen Zeit November, Dezember oder als Blockbehandlung bei vorhandener Brut (vier Behandlungen in Intervallen von 7 Tagen) •	Verwendung nur von zugelassenen Medikamenten, Eintrag der Anwendung in das Bestandsbuch. Abgabebelege (Quittung, Rezept). •	Nur geeignetes Futter verwenden. Keine Zusätze in das Winterfutter. Es gibt in diesem Bereich keine zugelassenen Medikamente. - nötig sind sie sowieso nicht! •	Leere Bienenbeuten bienendicht verschließen. •	Waben, Wachsreste, Futter „bienen- und käferdicht" verschließen. •	Gute fachliche Praxis: 1 x im Jahr Reinigung und Desinfektion z.Bsp. mit heißer Ätznatronlauge. Besonders ausgeschmolzene Rähmchen, gebrauchte Beuten. Gebrauchtgekaufte Beuten vor Gebrauch!!! •	Behandlungspflicht: Varroa- und Tracheenmilbe •	Anzeigepflichtige Tierseuchen: AFB, Kleiner Beutenkäfer, Tropilaelaps-Milbe  
In der Imkerei gibt es einiges zu beachten. Vieles muss, einiges kann, manches sollte. Oft gibt es Unsicherheiten und Fragen. - Nicht nur bei Neuimkern.
Wie erhalte ich für meine Bienen  ein Gesundheitszeugnis ? An wen richte ich mich wenn ichglaube mit meinen Bienen ist etwas  nicht in Ordnung ?   Diese Dieser Abschnitt ist in Bearbeitung  Bitte haben Sie ein paar Tage Geduld Gesundheitszeugnis für Bienen (Kreis Coesfeld)  •	Der BSV nimmt Futterkranzproben am Bienenstand.  Von allen Völkern eines Bienenstandes wird eine Futterkranzprobe gezogen.  Die Proben von maximal 6 Völkern werden zu einer Untersuchungseinheit  zusammengefasst. Eine Untersuchungseinheit enthält nur die Proben eines  Bienenstandes.  •	Die Proben (Untersuchungseinheiten) kommen zur Analyse in ein Labor.	Der BSV sendet die Proben zu Anlalyse an ein dafür zugelassenes Labor.	Die Laborkosten betragen zur Zeit 24,00€ / Untersuchungseinheit.  Der Laborbefund wird dem Imker zusammen mit der Rechnbung zugestellt.  Die Bearbeitungszeit des Labors kann 2-3 Wochen, abhängig vom  Untersuchungsaufkommen, betragen.  •	Wenn der Laborbefund unauffällig ist:	Mit dem Befund des Labors kann bei der Kreisverwaltung ein Gesundheits-   zeugnis beantragt werden. Dazu wird ein Antragsformular benötigt das    der BSV bei Entnahme der Proben, soweit vorhanden, aushändigt.  Der Imker bestätigt hier: 	1.	Dem Bienensachverständigen alle Bienenvölker der genannten Bienenstände zur kinischen Untersuchung und Futterkranzprobenahme vorgewiesen zu haben. 	2.	Die Untersuchungsergebnisse der Futterkranzproben diesem Antrag beizufügen. 	3.	Alle Völker jährlich mit einem zugelassenen Arzneimittel gegen die Varroa-Milbe (Varroatose/Varroose) behandelt zu haben.  Der BSV bestätigt hier: 	1.	Die Untersuchungsergebnisse der Futterkranzproben wurden mir im                Original vorgelegt. 	2.	Bei der Entnahme der Futterkranzproben (zu maximal 6 als                Sammelprobe gepoolt) habe ich alle Völker auch klinisch untersucht                und keine klinischen Anzeichen auf AFB festgestellt. 	3.	Die Proben wurden von mir persönlich zu dem Untersuchungsinstitut                geschickt. 	4.	Die Bienenstände stehen nicht in einem AFB-Sperrbezirk! Die Bearbeitungszeit der Kreisverwaltung beträgt bis zu 3 Wochen.        Der Kreis Coesfeld erhebt eine Verwaltungsgebühr. Das Gesundheitszeugnis  gilt für alle beprobten Bienenstände eines Imkers im Kreisgebiet.,  Die Geltungsdauer eines Gesundheitszeugnisses beträgt 9 Monate  ab Probennahme.  Die Bearbeitungszeit von Entnahme der Probe bis zur Ausstellung des  Gesundheitszeugnisses kann bei hoher Auslastung der  Labore/Kreisverwaltung bis zu 5 Wochen betragen.          => Probenentnahme frühzeitig vornehmen lassen:                  Entnahme November: Zeugniss gültig bis August (Ende Bienenjahr)     
Hier beschreibe ich am Beispiel des Kreises Coesfeld wie Du ein Gesundheitszeugniss für Deine Bienen bekommst. In anderen Landkreisen ist der Ablauf ähnlich. Ein Gesundheitszeugniss wird immer dann benötigt wenn Deine Bienen in einen anderen Landkreis verbracht werden sollen. Wanderung in ein anderes Trachtgebiet. Verkauf von Bienenvölkern (Käufer sollte dieses unbedingt verlangen). Wenn Du weitere Fragen hast oder nähere Informationen benötigst spreche den BSV in Deinem Verein an.
Faulbrut Monitoring
Über den Kreisimkerverein wird in jedem Jahr vom Landesverband ein bestimmtes Kontingent an kostenlosen Futterkranzproben an die örtlichen Imkervereine vergeben. Interessierte Vereinsmitglieder können sich beim Vereinsvorstand oder dem Vereins-BSV melden. Die Proben werden nach Absprache mit den Imkerinnen und Imkern zwischen dem 1.April und dem 31.July vom BSV genommen. Die Probenentnahme sowie die Analysekosten übernimmt der Landesverband / Tierseuchenkasse. Hinweis vom Landesverband: Die Angabe der Registriernummer der TSK ist zwingend erforderlich, da die Auswertung der Proben über eine Beihilfe der TSK finanziert wird. Proben ohne Angabe der jeweiligen TSK Nummer auf dem Probenprotokoll werden nicht mehr kostenfrei untersucht. Die jeweilige TSK-Nummer ist daher von den BSV auf den Probenprotokollen zu notieren; am besten wird bereits bei der Vereinbarung des Termins für die Probenziehung nach der Nummer gefragt bzw. die Notwendigkeit zur Angabe der Nummer erwähnt. Dies gibt den Imkerinnen und Imkern die Möglichkeit die Nummer bis zum Termin der Probenziehung bereit zu halten. Im Falle nicht gemeldeter Völker kann keine Teilnahme am Projekt erfolgen. Eine „Nachmeldung" zur Teilnahme ist nicht mehr möglich. Imkerinnen und Imker sind per Gesetz zur Meldung Ihrer Völker bei der Tierseuchenkasse NRW verpflichtet. Leider haben manche Imkerkollegen kein Interesse daran, am AFB Monitoring teilzunehmen. Das ist völlig in Ordnung. Es gibt jedoch keinen Grund für Bedenken oder Angst, dass bei den eigenen Bienen AFB festgestellt werden könnte. Je früher eine Infektion erkannt wird, desto kleiner ist der Aufwand, sind die Kosten einer Sanierung für die Imkerin, den Imker. Das Abtöten betroffener Völker ist die Ausnahme. Wenn ein Bienenstand tatsächlich betroffen ist, würdes dies früher oder später sowieso auffallen. Auch ohne Faulbrutmonitoring. Nur mit dem Unterschied, dass dann eine Sanierung eventuell nicht mehr möglich ist. Es ist nicht so, dass nur Imker betroffen sind, die ihre Bienen nicht vernünftig und ordentlich halten. In der Regel sind es große, starke und gute Völker die gefährdet sind. Der Imker hat da keinen Einfluß. Außer: siehe Goldene Regeln für Imkler Darum: Je früher eine Infektion festgestellt wird desto niedriger ist der Aufwand einer Sanierung kleiner sind die anfallenden Kosten für den Imker weniger kann sich die Seuche ausbreiten kleiner ist das auszuweisende Sperrgebiet weniger Imkerkollegen sind | werden betroffen sein